Scheinselbstständigkeit: Anschein abhängiger Beschäftigung vermeiden (Dienstag, 20. Mai 2008)
Klassische Anzeichen für Scheinselbstständigkeit sind vereinfacht:
- Keine beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder nur Familienangehörige.
- Im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig (ca. 5/6 des Umsatzes).
- Arbeit wird beim Auftraggeber durch dessen Beschäftigte erledigt.
- Man tritt nach Außen für den Arbeitgeber wie als Beschäftigter auf
Detailierte Informationen gibt es in dem neuen Artikel "
Damoklesschwert Scheinselbstständigkeit: So vermeiden Sie den Anschein abhängiger Beschäftigung" auf akademie.de