HGV | Elektro-Kleinschrott muss aussortiert werden
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Elektro-Kleinschrott muss aussortiert werden

Ab dem 24. März darf Elektro-Kleinschrott wie Handys, Rasierapparate, Toaster, Kaffeemaschinen und ähnliches nicht mehr dem normalen Hausmüll beigegeben werden. Wie bei Großgeräten schon seit einiger Zeit üblich, muss auch der Elektro-Kleinschrott auf den kommunalen Betriebshöfen abgegeben werden. Nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen zukünftig die Hersteller die Entsorgungskosten übernehmen – diese haben bereits Preiserhöhungen für Neugeräte angekündigt.

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