HGV | Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren
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Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren

Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat am 31.03.2006 Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen eine am 1. Januar 2007 in Kraft tretende Verordnung nach der auch für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ GEZ-Gebühren fällig werden. Neben Laptops und Office-Computern werden damit auch für Multimedia-Handys, PDAs usw. GEZ-Gebühren Pflicht. Die Verfassungsbeschwerde begründet die Anwältin der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler damit, dass durch die neue Verordnung erstmals unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten würden. Laut der Anwältin konnte jeder bisher selbst entschieden, ob er GEZ-Gebühren zahlen wollte, indem er sich für ein spezielles Gerät zum Rundfunkempfang entschied oder nicht. Bei den Computern würden nun erstmals die Rundfunkanstalten entscheiden, was ein Empfänger ist und was nicht, indem sie einfach ihre Verbreitungswege ändern.

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