09 Jul Zusätzlich Belastung durch GEZ-Gebühr für vorgeschriebene Firmen-Computer
Der Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. kritisiert die geplanten GEZ-Gebühren auf internetfähige Computer
als unternehmerfeindlich.
Seit dem 1. Januar 2005 sind Unternehmer verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Anfang 2006 kam die Pflicht zur elektronischen Übertragung der
Sozialversicherungs-Meldungen dazu. Unternehmer werde demzufolge vom Gesetzgeber dazu gezwungen,
internetfähige Computer einzusetzen.
Wer also keinen Computer und keinen Internetanschluss hatte, musste beides anzuschaffen.
Neben diesen Kosten kommt ab dem 1. Januar 2007 jetzt eine GEZ-Gebür auf internetfähige Computer dazu,
die es in vielen Betrieben nicht geben müßte, wenn sie nicht wegen der Datenübermittlung zum Finanzamt
vorgeschrieben wären.
Durch die Neuregelung muss ein selbstständiger Unternehmer ab 2007 regelmäßig dreimal GEZ-Gebühren zahlen:
- für sein privates Fernsehgerät (204,36 Euro/Jahr)
- für für das Radio im Firmen-Pkw (61,32 Euro/Jahr)
- für den Firmen-Computer (204,36 Euro/Jahr)
Das bedeutet 470,04 Euro GEZ-Gebühren im Jahr, so der Bund der Steuerzahler.
Natürlich sind nicht nur Unternehmen, sondern auch private Haushalte mit internetfähigen
PCs von den neuen GEZ-Vorschriften betroffen, solange nicht bereits ein TV-Gerät und/oder ein Radio angemeldet ist.
Durch die neue GEZ-Definition von „Rundfunk“ könnten neben beruflich oder privat genutzten Computern zukünftig übrigens auch
Handys, Laptops, Pocket-PCs, iPods und andere mobile Geräte gebührenpflichtig werden.
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