18 Jul Kritik an GEZ-Gebühren für Internet-Computer wächst
Der Protest gegen die geänderten Vorschriften der GEZ nimmt weiter an Stärke zu.
Laut dem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gingen bei Ihnen schon über 20.000 empörte Emails ein.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte: „Die Unternehmen verstehen die Welt nicht mehr: Sie sollen für Computer, die im Betrieb gar nicht zum Fernsehen gedacht sind, Gebühren zahlen.“
Worum geht es?
Die GEZ-Definition von „Rundfunk“ wird am 01.01.07 so geändert, dass auch Computer mit Internet-Anschluss und eventuell sogar Handys oder tragbare Multimedia-Geräte gebührenpflichtig werden. Durch die Neuregelung muss ein selbstständiger Unternehmer ab 2007 regelmäßig dreimal GEZ-Gebühren zahlen:
- für sein privates Fernsehgerät (204,36 Euro/Jahr)
- für das Radio im Firmen-Pkw (61,32 Euro/Jahr)
- für den Firmen-Computer (204,36 Euro/Jahr)
Das bedeutet 470,04 Euro GEZ-Gebühren im Jahr. Falls ein TV-Gerät in einer Zweitwohnung oder einem Ferienhaus existiert, kommen nochmals 204,36 Euro/Jahr hinzu.
Der HGV protestiert ebenfalls ausdrücklich gegen die geänderten Regelungen. Wir rufen alle Mitglieder auf, sich zu Informieren, z.B. unter:
- BdSt: Keine GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer von Selbstständigen
- Heise: Bund der Steuerzahler kritisiert GEZ-Gebühr für Firmen-PCs als unternehmerfeindlich
- GEZ: Gebührenpflicht
Teilen Sie uns mit, was Sie von der neuen Regelung halten: info@hgv-stuttgart.de
Bitte beteiligen Sie sich auch an den vielen Protestaktionen z.B.
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