HGV | Widerrufsfrist: Gericht verlängert von 2 auf 4 Wochen!
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Widerrufsfrist: Gericht verlängert von 2 auf 4 Wochen!

Zwei Oberlandesgerichte haben bereits im Juli und August 2006 entschieden: die bisher gängige Widerrufsfristen von zwei Wochen genügt nicht und stellt ein wettbewerbswidriges Handeln dar.


Die Widerrufsfrist muss laut den Gerichten einen Monat statt 2 Wochen betragen. Dank diesen Urteilen könnte Betreibern von Online-Shops aber vor allem auch EBay-Verkäufern eine neue Abmahnwelle drohen.


Weitere Informationen dazu finden Sie in einem ausführlichen Artikel auf akademie.de.


 

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