06 Okt Widerrufsfrist: Gericht verlängert von 2 auf 4 Wochen!
Zwei Oberlandesgerichte haben bereits im Juli und August 2006 entschieden: die bisher gängige Widerrufsfristen von zwei Wochen genügt nicht und stellt ein wettbewerbswidriges Handeln dar.
Die Widerrufsfrist muss laut den Gerichten einen Monat statt 2 Wochen betragen. Dank diesen Urteilen könnte Betreibern von Online-Shops aber vor allem auch EBay-Verkäufern eine neue Abmahnwelle drohen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in einem ausführlichen Artikel auf akademie.de.
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