31 Okt Mehr Umsatzsteuer-Bürokratie?
Das noch nicht beschlossenen Jahressteuergesetz 2007 sieht zwei gravierende Änderungen bei den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) vor (Artikel 7 unter Ziffer 9).
- Zusammenfassende Meldungen (ZM) müssen ab Jan. 2007 monatlich abgegeben werden
- Die ZM müssen auf elektronischem Wege abgegeben werden
Die Gute Nachricht: Dienstleister sind von diesen Änderungen nicht betroffen – ZM muss nur von Exporteuren von Waren – besondere bei so genannten „innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften“ abgegeben werden.
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