HGV | Sofortige Kündigung wegen Installation von Software
21946
post-template-default,single,single-post,postid-21946,single-format-standard,tribe-no-js,page-template-hgv-bridge-child,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-13.8,qode-theme-bridge,wpb-js-composer js-comp-ver-5.4.7,vc_responsive

Sofortige Kündigung wegen Installation von Software

Einem Arbeitnehmer, welcher trotz eines ausdrücklichen Verbots Software auf dem Dienst-PC installiert, kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) hervor.


Im konkreten Fall hatte ein Diplomingenieur des bayrischen Amts für Wasserwirtschaft trotz Verbots durch eine Dienstanweisung heimlich das Anonymisierungs-Tool JAP installiert.


Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die sofortige Entlassung, da es sich um eine verhaltensbedingte Entlassung handle und der Arbeitnehmer sich der Unzulässigkeit seines Handelns bewußt war.

Keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben