03 Nov Fremde Marken auch in Meta-Tags unzulässig!
Die Verwendung fremder Kennzeichen – auch in den für den normalen Besucher unsichtbaren Meta-Daten in HTML-Dateien – ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unzulässig und kann abgemahnt werden.
Die Beklagte hatte auf ihrer Website in den Meta-Tags das von der Klägerin geschütze Kennzeichen „Impuls“ verwendet.
In dieser Verwendung des Kennzeichens der Klägerin sah der BGH eine Verletzung des Unternehmenskennzeichens sowie einen Wettbewerbsverstoß.
Der HGV empfielt allen Mitgliedern dringend, Ihre Websites zu prüfen!
Beachten Sie auch, das dieses neue Urteil nicht nur auf Meta-Daten der eigenen Website angewendet werden könnte sondern auch auf Google-Adwords!
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