04 Dez „Hilfen für Helfer“ – Steinbrück versprich 400 Mio. mehr für Ehrenamtliche
Finanzminister Steinbrück präsentiert das 10-Punkte-Programm „Hilfen für Helfer“ und stellt damit Ehrenamtlichen und Spendern Steuergeschenke von insgesammt 400 Mio. Euro in Aussicht.
Das Gesetz soll Anfang 2007 verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar gelten.
Der Plan „Hilfen für Helfer“ im Einzelnen:
- Wer sich pro Monat min. 20 Stunden unentgeltlich im Dienst von karitativen Organisationen wie etwa der Arbeiterwohlfahrt oder dem Deutschen Roten Kreuz alte, kranke oder behinderte Menschen kümmert, sollen 300 Euro Steuern pro Jahr erlassen werden.
- Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird von 1848 auf 2100 Euro angehoben.
- Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 und 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Einkommensteuergesetz) werden auf einheitlich 20 Prozent angehoben.
- Der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine wird verbessert.
- Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften wird von 30.678 auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben. Gleiches gilt für die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen.
- Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital wird von 307.000 Euro auf 750.000 Euro mehr als verdoppelt.
Der zeitlich begrenzte Vor- und Rücktrag beim Abzug von Großspenden und die zusätzliche Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen werden abgeschafft, dafür ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt.
- Der Satz, mit dem pauschal für unrichtige Spendenbescheinigungen und nicht korrekt verwendete Zuwendungen gehaftet werden muss, wird von 40 auf 30 Prozent der Zuwendungen reduziert.
- Die förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht werden besser abgestimmt.
- Das Spendenrecht soll unbürokratischer werden.
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