HGV | Steuerliche Verbesserung bei Rürup-Vorsorge
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Steuerliche Verbesserung bei Rürup-Vorsorge

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am 24.November 2006 das Jahressteuergestz 2007 bestätigt.Dudurch wird sichergestellt, dass sich 62 % des Beitrages für Rürup-Vorsorge für alle ( z. B. Selbständige, Angestellte, Beamte ) als Sonderausgaben steuermindernd auswirken. Und zwar rückwirkend zum 1.Januar 2006.


Die Voraussetzung: die Höchstbeiträge von maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete wurden noch nicht durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse oder berufständischen Versorgungseinrichtungen ausgeschöpft.


Für das Jahr 2006 bedeutet das: Grundsätzlich wirken sich – in den oben genannten Grenzen – von jedem Euro Beitrag 62 Cent steuermindernd aus. In den nächsten Jahren wird sich aufgrund der steigenden Abzugsfähigkeit ( 64 % in 2007, 66 % in 2008, usw. ) die Steuerersparnis stetig erhöhen bzw. der Nettobeitrag demzufolge stetig sinken.


 


 

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