HGV | Neue GEZ-Abgabe kommt ab dem 01.01.2007
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Neue GEZ-Abgabe kommt ab dem 01.01.2007

Trotz Protesten und einer Verfassungsbeschwerde – ab dem 1. Januar 2007 tritt die neue Gebührenordnung der GEZ in Kraft.


Ab 01.01.2007 müssen alle internetfähigen Endgeräte wie PCs, Laptops, Handhelds und Handys bei der GEZ angemeldet werden und monatlich sind 17,03 EUR (204,36 im Jahr) zu entrichten.


Dabei ist es egal ob es sich um einen privat oder geschäftlich genutzten Computer handelt und ob man damit tatsächlich TV/Radio nutzt – die Geräte gelten als zum Empfang „geeignet“ und damit wird man automatisch zum „Rundfunkteilnehmer“.


Für Privatpersonen stellt der internetfähige PC lediglich ein weiteres Empfangsgerät dar und ist nach Paragraph 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Gebühr befreit – natürlich nur, solange bereits ein TV-Gerät angemeldet ist.


Eine Sonderform dieser Befreiung gilt auch für Betriebe. Wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Geräte dort zum Empfang bereitgehalten werden fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Gibt es in einer Betriebsstätte aber noch kein TV-Gerät, werden die Gebühren fällig – das gilt für jede Betriebsstätte einer Firma.


Wird der PC in der privaten Wohnung übrigens auch beruflich genutzt (z.B. um geschäftliche Emails zu verwalten) gilt die Befreiung bei Anmeldung eines privaten TV-Gerätes nicht mehr und der PC muss zusätzlich angemeldet werden – dies gilt wie immer auch für anderen internetfähige Endgeräte wie Laptop, Handy, Palm, Organizer usw.

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