26 Jan Bestätigungsmails sind noch kein Spam
Wie heise.de berichtet, hat das Amtsgericht München mitgeteilt, dass in einem Verfahren im November 2006 (Az. 161 C 29330/06) festgestellt wurde, dass Bestätigungsmails, wie Sie beim Dobble-Opt-In-Verfahren verwendet werden, noch keine Spam-Emails sind.
Zum gleichen Schluss kommt auch das Amtsgericht Hamburg (Az. 6 C 404/06) – allerdings müssen Versender von Newslettern oder Werbemails beachten, dass die Beweislast beim Absender liegt. Er muss also belegen können, dass ein Confirmed Opt-In oder Double Opt-In-Verfahren eingesetzt wurde.
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind EMails mit Werbeinhalten , die ohne Einwilligung des Besitzers der Email-Adresse zugeschickt werden eine unzumutbare Belästigung und sind verboten (Paragraph 7 Absatz 2 Nr. 3 UWG). Dieses Verbot gilt sowohl für den Versand an Privatpersonen wie auch an Firmen.
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