HGV | Das Unterlassungsangebot – ein Schutz vor Abmanungen?
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Das Unterlassungsangebot – ein Schutz vor Abmanungen?

Nachdem Betreiber von Internet-Seiten und Online-Shops eine Abmahnwelle nach der anderen erlebt haben, ist immer häufiger im Impressum von Internetseiten ein „Unterlassungsangebot“ zu lesen. Dieses soll zumindest von der kostenintensiven Abmahnung durch einen Anwalt schützen, kann aber von Richtern auch als Indiz für vorhandenes Unrechtsbewusstsein beim Herausgeber gewertet werden.


Auf akademie.de finden Sie zu diesem Thema einen neuen Artikel, der Vor- und Nachteile eines Unterlassungsangebots beleuchtet. 

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