HGV | Vorsicht Abmahnung: Vorschriften für Geschäftsbriefe – Nachtrag
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Vorsicht Abmahnung: Vorschriften für Geschäftsbriefe – Nachtrag

Wie vom HGV berichtet, haben sich die Vorschriften für geschäftliche Korrespondenz geändert.


Für alle Formen der Korrespondenz (Emails, Faxe, SMS) gelten jetzt die strengeren Vorschriften, wie Sie für den offiziellen Briefbogen (Firmenname, Geschäftsführer, Handelsregistereintrag, ..) bereits Pflicht waren.


Wie heise.de jetzt berichtet, nutzen erste Unternehmen die geänderte Gesetzeslage um Abmahnwellen zu starten. Das Vorgehen ist hier offenbar in allen Fällen sehr ähnlich – es wird ein Angebot per Email angefordert. Genügt diese Email nicht den neuen Vorschriften, folgt eine kostenpflichtige Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung.

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