06 Feb Der Bundesgerichtshof verbietet Behörden verdecktes Durchsuchen von Computern – noch!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute (05.02.07) deutschen Behörden verboten, unbemerkt Computer zu überwachen und auszuspionieren, da die gesetzlichen Grundlagen für verdekte Durchsuchungen nicht gegeben sind.
Der sogenannte „Bundestrojaner“, eine Software, die zukünftig des Zugriff der Behörden auf alle Computer mit Internetzugang zulassen soll, hatte nicht nur bei Datenschützern zu Protestwellen geführt.
Kritiker sehen in solche Überwachungsmaßnahmen einen tiefen Einschnitt ins Selbstbestimmungsrecht der Bürger. Zudem würden die Unschuldsvermutung und die Angemessenheit der Mittel nicht mehr gelten, welche die Grundlagen unseres Rechtssystems sind.
Vielfach wurde die verdeckte Online-Durchsuchung mit den heimlichen Hausdurchsuchungen der Stasi verglichen und Kritiker sehen dadurch alle Bürger unter Generalverdacht gestellt.
Bundesinnenminister Schäuble (CDU) will genau die vom BGH bemängelten fehlenden Gesetzlichen Grundlagen jetzt schnellstens schaffen.
Damit können Datenschützer keinesfalls aufatmen und jedes Dokument auf Ihrem PC könnte vielleicht demnächst gegen Sie verwendet werden. Das sollte man bedenken, wenn man davon ausgeht, es gäbe ein Briefgeheimnis und eine Schweigepflicht für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere – deren Unterlagen liegen heute meist auch auf einem PC.
Zudem wäre der „Bundestrojaner“ auch für Hacker oder Industriespione sehr hilfreich – vielleicht nimmt Ihnen die Polizei in Zukunft aber auch direkt die Arbeit ab. Vor einigen Wochen hatte die Hessische Polizei durch einen Bedienungsfehler geheime Überwachungsdaten im Internet veröffentlicht.
Keine Kommentare