HGV | Abgemahnt? Ruhe bewaren und informieren!
22009
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Abgemahnt? Ruhe bewaren und informieren!

Seitdem einige Firmen und vor allem Anwälte entdeckt haben, dass sich mit Abmahnungen leicht und schnell viel Geld verdienen lässt, ist es leider nichts ausergewöhnliches mehr, als Inhaber einer Website abgemahnt zu werden. Dies gilt leider auch seit der Änderung der Vorschrifen für alle Formen der geschäftlichen Korrespondenz inzwischen sogar für Emails.

Was aber tun, wenn einem tatsächlich eine Abmahnung ins Haus geflattert ist? Zuerst Ruhe bewaren, nichts zugeben aber auch nicht sofort die Website/Emails verändern.

Auf der Website drweb.de finden Sie eine umfangreiche Sammlung von Checklisten, Ratgebern und Muster-Schreiben.

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