23 Feb Mehr Vorschriften und härtere Strafen: Das neue Telemediengesetz tritt ab 01.03.07 in Kraft
Zum 1. März 2007 tritt zusammen mit dem 9. Rundfunkstaatsvertrag das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft.
Unbestellte Werbung (z.B. Spam) kann jetzt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind hierdurch zusätzliche Strafen bis 50.000 EUR möglich.
Besonders kritisch für Datenschützer: Verbindungsdaten von Providern, z.B. Telekom, Arcor, 1&1, usw. müssen jetzt an alle Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung herausgegeben werden. Zudem soll dies nun aber auch nicht-staatlichen Organisationen z.B. wegen möglichen Verstößen gegen „Rechte am geistigen Eigentum“ möglich sein.
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