HGV | Achtung: Neues Telemediengesetz ab 01.03.07 in Kraft!
22020
post-template-default,single,single-post,postid-22020,single-format-standard,bridge-core-3.0.9,qi-blocks-1.2.5,qodef-gutenberg--no-touch,tribe-no-js,page-template-bridge,qodef-qi--no-touch,qi-addons-for-elementor-1.6.6,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode-theme-ver-13.8,qode-theme-bridge,wpb-js-composer js-comp-ver-6.13.0,vc_responsive,elementor-default,elementor-kit-58349

Achtung: Neues Telemediengesetz ab 01.03.07 in Kraft!

Zum 1. März 2007 tritt zusammen mit dem 9. Rundfunkstaatsvertrag das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft – prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Impressum den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspricht – sonst könnten Abmahnungen drohen!


Unbestellte Werbung (z.B. Spam) kann jetzt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind hierdurch zusätzliche Strafen bis 50.000 EUR möglich.


Besonders kritisch für Datenschützer: Verbindungsdaten von Providern, z.B. Telekom, Arcor, 1&1, usw. müssen jetzt an alle Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung herausgegeben werden. Zudem soll dies nun aber auch nicht-staatlichen Organisationen z.B. wegen Verstößen gegen “Rechte am geistigen Eigentum” möglich sein.


Weitere Informationen:
heise.de: Bundestag verabschiedet Telemediengesetz
IHK: Neues Telemediengesetz
Law-Blog: Das Telemediengesetz (TMG) kommt
Impressumspflich für Websiten neu geregel

Keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben