08 Mrz Gerichtsentscheidung: Händler müssen Widerrufsrecht dauerhaft bereitstellen
Wie heise.de berichtet, müssen gewerbliche Internet-Händler ihre Kunden in dauerhaft zugänglicher Form über ihr Widerrufsrecht belehren.
Das Landgerichts in Kleve kommt in einem neuen Urteil (Az.: 8 O 128/26) zu der Ansicht, dass es nicht genügt, die Belehrung zum Widerrufsrecht nur kurz zum Drucken oder Speichern anzuzeigen. Die Belehrung muss dauerhaft zur Verfügung stehen.
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