03 Aug Achtung Abmahnung: Hinweise gemäß Batterieverordnung
Wie das Shopbetreiber-Blog gestern berichtet, nehmen in letzter Zeit Abmahnungen in einem neuen Bereich zu:
Wer Batterien an private Verbraucher abgibt, sollte sicherheitshalber Informationen gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 Batterieverordnung (BattV) über Rückgabemöglichkeiten und
-verpflichtung für gebrauchte Batterien sowie die Zusammensetzung der Batterien
in der Warensendung und in den Katalogen angeben.
Es wird betont, dass nocht nicht abschließend geklärt ist, ob ein Verstoß tatsächlich als wettbewerbswiedrige Handlung abgemahnt werden kann – um Problemen vorzubeugen, sollten die Angaben allerdings gemacht werden.
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