03 Aug Komerzielle Verwendung von Bildern unter der Creative Commons
Inzwischen werden auf vielen Internet-Portalen Bilder zur Verfügung gestellt, die unter der Creative Commons-by-Lizenz stehen.
Das bedeutet, die Rechteinhaber haben zugestimmt, dass die Bilder „vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht“ werden dürfen und das „Bearbeitungen des Werkes angefertigt“ werden dürfen.
Einzige Bedingung: Man muss den Namen des Autors/Rechteinhabers in
der von ihm festgelegten Weise nennen!
Was dabei zu beachten ist, erklärt Herr RA Carsten
Ulbricht vom HGV-Mitglied Kanzlei Diem&Partner im Artikel „Kommerzielle Verwertung von FLICKR-Bildnern“ am Beispiel einer Werbekampagne eines Mobilfunkanbieters.
Nachtrag: Inzwischen gibt es auch eine kritische Stimme zum erwähnten Artikel von Dr. Graf (Uni Freiburg).
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