23 Aug Die Lust am staatlich geförderten Sparen
Staatlichgeförderte Sparprodukte entwickeln sich zu Verkaufsrennern. Im ersten Halbjahr hat sich der Absatz von Basisenten, die steuerlich begünstigt sind und im Volksmund
Rürup-Renten genannt werden, nahezu verdoppelt.
Die Rürup-Rente ist in erster Linie für Selbständige geeignet. Aber auch ältere Angestellte mit hohen Einkommen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, können auf diese Weise ihre Steuerlast senken.
Diese Rente ist der gesetzlichen Rente nachempfunden. Die Beiträge dürfen zu einem wachsenden Teil – in diesem Jahr zu 64 Prozent – von der Bemessungsgrundlage der Steuer abgezogen werden, die Rentenzahlungen sind im Gegenzug zu einem wachsenden Anteil steuerpflichtig. Das angesparte Kapital ist nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar.
Der Selbständige, der nichts an die staatliche Rentenkasse abführt, kann bis zu 20 000 Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Derzeit werden 64 Prozent steuerlich angerechnet. Die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer sinkt also um 12 800 Euro. Der anrechenbare Teil der Sparrate steigt bis 2025 in Schritten von 2 Prozentpunkten auf 100 Prozent.
Der Steuerabzug ist deshalb attraktiv, weil die meisten Menschen im Ruhestand geringere einkommensteuerpflichtige Einnahmen haben als in der Erwerbsphase. Wegen der in Deutschland geltenden Steuerprogression – die Steuersätze steigen mit wachsenden Einkommen – ist die Steuerbelastung im Alter meist geringer.
Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente, der vor allem bei Verträgen mit längerer Laufzeit zum Tragen kommt, ist, dass die Kapitalerträge nicht zusätzlich besteuert werden.
Ein schlagkräftiges Verkaufsargument, das viele Selbständige überzeugt, ist, dass die Rürup-Rente mit einer Versicherung der Berufsunfähigkeit kombiniert werden darf. Dann wirkt – anders als bei einer separaten Absicherung gegen den Fall der Berufsunfähigkeit – die gesamte Prämie steuermindernd.
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