26 Sep Werbeanrufe auch bei Unternehmen unzulässig
Wie heise.de berichtet, hat der Bundesgerichtshof entschieden: Werbeanrufe im geschäftlichen Bereich sind nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn
aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu
vermuten ist (Az.: I ZR 88/05).
Anders ist es bei Privatpersonen, bei denen nach § 7
UWG Werbeanrufe grunzätzlich verboten sind, falls der Betroffene nicht seine konkrete Einwilligung gegeben hat.
Keine Kommentare