HGV | Werbeanrufe auch bei Unternehmen unzulässig
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Werbeanrufe auch bei Unternehmen unzulässig

Wie heise.de berichtet, hat der Bundesgerichtshof entschieden: Werbeanrufe im geschäftlichen Bereich sind nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn
aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu
vermuten ist (Az.: I ZR 88/05).

Anders ist es bei Privatpersonen, bei denen nach § 7
UWG
Werbeanrufe grunzätzlich verboten sind, falls der Betroffene nicht seine konkrete Einwilligung gegeben hat.

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