20 Mai Scheinselbstständigkeit: Anschein abhängiger Beschäftigung vermeiden
Klassische Anzeichen für Scheinselbstständigkeit sind vereinfacht:
- Keine beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder nur Familienangehörige.
- Im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig (ca. 5/6 des Umsatzes).
- Arbeit wird beim Auftraggeber durch dessen Beschäftigte erledigt.
- Man tritt nach Außen für den Arbeitgeber wie als Beschäftigter auf
Detailierte Informationen gibt es in dem neuen Artikel „Damoklesschwert Scheinselbstständigkeit: So vermeiden Sie den Anschein abhängiger Beschäftigung“ auf akademie.de
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