HGV | Scheinselbstständigkeit: Anschein abhängiger Beschäftigung vermeiden
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Scheinselbstständigkeit: Anschein abhängiger Beschäftigung vermeiden

Klassische Anzeichen für Scheinselbstständigkeit sind vereinfacht:

  • Keine beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder nur Familienangehörige.
  • Im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig (ca. 5/6 des Umsatzes).
  • Arbeit wird beim Auftraggeber durch dessen Beschäftigte erledigt.
  • Man tritt nach Außen für den Arbeitgeber wie als Beschäftigter auf

Detailierte Informationen gibt es in dem neuen Artikel „Damoklesschwert Scheinselbstständigkeit: So vermeiden Sie den Anschein abhängiger Beschäftigung“ auf akademie.de

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