20 Mrz Elektro-Kleinschrott muss aussortiert werden
Ab dem 24. März darf Elektro-Kleinschrott wie Handys, Rasierapparate, Toaster, Kaffeemaschinen und ähnliches nicht mehr dem normalen Hausmüll beigegeben werden. Wie bei Großgeräten schon seit einiger Zeit üblich, muss auch der Elektro-Kleinschrott auf den kommunalen Betriebshöfen abgegeben werden. Nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)...