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Aktuelles
von HGV
Klassische Anzeichen für Scheinselbstständigkeit sind vereinfacht:Keine beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder nur Familienangehörige.Im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig (ca. 5/6 des Umsatzes).Arbeit wird beim Auftraggeber durch dessen Beschäftigte erledigt.Man tritt nach Außen für den Arbeitgeber wie als Beschäftigter aufDetailierte Informationen gibt es in dem neuen...
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